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Die frühzeitige Informationsübermittlung durch das Amt zwecks Einleitung von Sicherungsmaßnahmen ist ein wichtiges Instrument zum Schutz der finanziellen Interessen der Union. Um hierbei eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Amt und den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen zu gewährleisten, ist es angezeigt, dass letztere bei der Entscheidungsfindung über etwaige Sicherungsmaßnahmen einschließlich etwaiger Beweissicherungsmaßnahmen das Amt jederzeit zurate ziehen können.
Erweist sich bei einer Untersuchung, dass es sinnvoll sein könnte, administrative Sicherungsmaßnahmen zum Schutz der finanziellen Interessen der Union zu…
Es ist erforderlich, genau festzulegen, wie das Amt die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen über laufende Untersuchungen zu unterrichten hat, wenn ein…
Es sollte präzisiert werden, dass das Amt sich an gemeinsamen Ermittlungsgruppen beteiligen kann, die im Einklang mit dem Unionsrecht eingesetzt werden, und…
Damit das Amt seine Effizienz verbessern kann, sollte es Kenntnis davon haben, welche Folgemaßnahmen zu den Ergebnissen seiner Untersuchungen ergriffen worden…
Unterabsatz 2 erhält folgende Fassung: „Die betroffenen Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen können das Amt jederzeit konsultieren, um gegebenenfalls zu…
Es sollte unverzüglich nachgeprüft werden, ob die dem Amt im Rahmen seines Mandats übermittelten Informationen richtig sind. Zu diesem Zweck sollte das Amt vor…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.