Erwägungsgrund 144 32024R2509
Die Bestimmungen zu Ex-ante-Bewertungen auf Basis von Säulen im Hinblick auf Personen oder Stellen, die Unionsmittel im Rahmen der indirekten Mittelverwaltung verwalten, sollten überarbeitet werden, damit sich die Kommission so weit wie möglich auf Systeme, Vorschriften und Verfahren, einschließlich der Sorgfaltspflicht, dieser Personen oder Stellen stützen kann, die als gleichwertig mit den von der Kommission verwendeten Systemen, Vorschriften und Verfahren eingestuft wurden. Außerdem ist es wichtig, klarzustellen, dass die Kommission Beitragsvereinbarungen schließen und zugleich geeignete Aufsichtsmaßnahmen anordnen können sollte, wenn die Bewertung aufzeigt, dass in bestimmten Bereichen die bestehenden Verfahren nicht ausreichen, um den Schutz der finanziellen Interessen der Union sicherzustellen. Zudem ist es wichtig, klarzustellen, in welchen Fällen die Kommission im Hinblick auf die Unterzeichnung von Beitragsvereinbarungen von einer Ex-ante-Bewertung auf Basis von Säulen absehen kann.