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Die vom Antragsteller beantragte erweiterte Verwendung von Sorbinsäure (E 200) in flüssigen Farbstoffzubereitungen zum Erzielen von Farbeffekten auf Schalen von Eiern erfordert eine Aktualisierung der EU-Liste. Die erweiterte Verwendung von Sorbinsäure (E 200) führt nicht zu einer höheren Exposition gegenüber Sorbinsäure (E 200) und dürfte keine Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit haben. Im Übrigen gibt die Exposition gegenüber Sorbinsäure (E 200) und Kaliumsorbat (E 202) laut der Behörde im Rahmen der bereits zugelassenen Verwendungen und Verwendungsmengen keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken, da sie nicht zu einer Überschreitung der ADI führt. Folglich kann auf das Einholen eines Gutachtens bei der Behörde verzichtet werden.
Die erweiterte Verwendung von Polysorbat 65 (E 436) in einer Höchstmenge von 10 mg/kg in den Lebensmittelkategorien 14.1.4 „Aromatisierte Getränke“, 14.2.3…
Sorbinsäure (E 200) wird als Konservierungsstoff in Farbstoffzubereitungen verwendet. Der Antragsteller hat nachgewiesen, dass die derzeit zugelassene…
Am 27. April 2017 wurde ein Antrag auf Zulassung der Verwendung einer höheren Höchstmenge an Sorbinsäure (E 200), nämlich 2 500 mg/kg, in flüssigen…
Da die erweiterte Verwendung von Polyglycerin-Polyricinoleat (E 476) in der Lebensmittelkategorie 02.2.2 keine Sicherheitsbedenken aufwirft, bedarf es einer…
Gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 ersucht die Kommission die Behörde um ein Gutachten, um die EU-Liste der Lebensmittelzusatzstoffe in…
Gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 muss die Kommission die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden die „Behörde“)…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.