Erwägungsgrund 7 32020R0279
Am 14. März 2017 veröffentlichte die Behörde ein wissenschaftliches Gutachten zur Neubewertung der Sicherheit von Sojabohnen-Polyose (E 426) als Lebensmittelzusatzstoff. Die Behörde hielt es darin für sehr unwahrscheinlich, dass die derzeitige Verwendung von Sojabohnen-Polyose (E 426) als Lebensmittelzusatzstoff ein Sicherheitsrisiko darstellt; außerdem kam sie zu dem Schluss, dass die Festlegung einer numerischen annehmbaren täglichen Aufnahmemenge (im Folgenden die „ADI“) nicht erforderlich ist. Eine derartige Schlussfolgerung wird bei Stoffen gezogen, die ein sehr geringes Sicherheitsrisiko darstellen, und auch nur unter der Voraussetzung, dass ausreichende Informationen sowohl zur Exposition als auch zur Toxizität vorliegen und dass schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen in Verwendungsmengen, die bei Tieren kein ernährungsphysiologisches Ungleichgewicht auslösen, wenig wahrscheinlich sind.