Erwägungsgrund 10 32020R0351
Daher sollte die Verwendung von Citronensäure (E 330) in Milchschokolade in einer Menge von 10000 mg/kg zugelassen werden.
Daher sollte die Verwendung von Citronensäure (E 330) in Milchschokolade in einer Menge von 10000 mg/kg zugelassen werden.