Erwägungsgrund 9 32020R0351
Da die Aktualisierung der Liste durch die Zulassung der Verwendung von Citronensäure (E 330) in Milchschokolade in einer Menge von 10000 mg/kg keine Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit haben dürfte, ist die Einholung eines Gutachtens bei der Behörde nicht erforderlich.