Erwägungsgrund 8 32020R0351
Citronensäure (E 330) ist ein Lebensmittelzusatzstoff, der gemäß Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 in verschiedenen Lebensmitteln zugelassen ist. Es ist nicht zu erwarten, dass die Erhöhung der Höchstmenge auf 10000 mg/kg für Milchschokolade erhebliche Auswirkungen auf die Gesamtexposition haben wird.