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Die Sicherheit von Citronensäure (E 330) wurde 1990 vom Wissenschaftlichen Ausschuss „Lebensmittel“ bewertet, der für ihre zulässige tägliche Aufnahme „keine Angabe“ festlegte . Der Ausdruck „keine Angabe“ wird verwendet, wenn angesichts der verfügbaren toxikologischen, biochemischen und klinischen Daten die tägliche Gesamtaufnahme des Stoffes aufgrund seines natürlichen Vorkommens und seiner derzeitigen Verwendung(en) in Lebensmitteln in der zur Erzielung der gewünschten technologischen Wirkung erforderlichen Menge keine Gefährdung für die Gesundheit darstellt.
Die Sicherheit von Citronensäure (E 330) wurde 1990 vom Wissenschaftlichen Ausschuss „Lebensmittel“ bewertet, der für ihre ADI „keine Angabe“ festlegte. Der…
Die Sicherheit von Natriumcarbonaten (E 500) und Kaliumcarbonaten (E 501) wurde 1990 vom Wissenschaftlichen Ausschuss „Lebensmittel“ bewertet, der für ihre…
Citronensäure (E 330) ist ein Lebensmittelzusatzstoff, der gemäß Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 in verschiedenen Lebensmitteln zugelassen ist. Es…
Gemäß Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 ist Citronensäure (E 330) in einer Höchstmenge von 5 000 mg/kg als Lebensmittelzusatzstoff für die…
Am 6. Mai 2015 veröffentlichte die Behörde ein wissenschaftliches Gutachten, in dem sie unter anderem die Sicherheit von Ascorbinsäure (E 300) als…
Gemäß Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 sind Ascorbinsäure (E 300) und Citronensäure (E 330) derzeit zur Verwendung als Zusatzstoffe in einer Vielzahl…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.