Erwägungsgrund 10 32020R0355
Daher sollte die Verwendung von Polyglycerin-Polyricinoleat (E 476) als Emulgator in flüssigen Pflanzenölemulsionen mit einem Fettgehalt von höchstens 70 % für den Verkauf an den Endverbraucher in der Lebensmittelkategorie 02.2.2 „Andere Fett- und Ölemulsionen, einschließlich Streichfetten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 und flüssige Emulsionen“ zugelassen werden.