Erwägungsgrund 9 32020R0355
Da die erweiterte Verwendung von Polyglycerin-Polyricinoleat (E 476) in der Lebensmittelkategorie 02.2.2 keine Sicherheitsbedenken aufwirft, bedarf es einer Aktualisierung der EU-Liste, die keine Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit haben kann, weshalb die Einholung eines Gutachtens bei der Behörde nicht erforderlich ist.