Erwägungsgrund 3 32020R0355
Gemäß Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 ist Polyglycerin-Polyricinoleat (E 476) ein bereits zugelassener Lebensmittelzusatzstoff in der Lebensmittelkategorie 02.2.2 „Andere Fett- und Ölemulsionen, einschließlich Streichfetten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 und flüssige Emulsionen“ (in einer Höchstmenge von 4000 mg/kg), jedoch nur für Streichfette gemäß Artikel 115 und Anhang XV der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates mit einem Fettgehalt von höchstens 41 % und ähnliche streichbare Produkte mit einem Fettgehalt von weniger als 10 %. Die Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 wurde später durch die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates aufgehoben.