Erwägungsgrund 5 32020R0356
Laut diesem Antrag ist die vorgeschlagene Verwendung von Polysorbat 65 (E 436) in einer Höchstmenge von 10 mg/kg erforderlich, um die Schaumbildung bei der Herstellung kohlensäurehaltiger Getränke dadurch einzudämmen und zu hemmen, dass eine Schicht um die Blasen gebildet und größere Blasen stabilisiert werden, damit sie sich nicht verbinden und platzen. In dem Antrag wird dargelegt, dass die Schaumhemmung notwendig ist, um die Produktionsausrüstung effizient zu betreiben, Produktabfälle zu verringern, die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten und die Anlagen sauber und in einem hygienischen Zustand zu halten.