Erwägungsgrund 8 32020R0356
In seinem Antrag hat der Antragsteller die Exposition anhand des von der Behörde entwickelten Food Additives Intake Model geschätzt. Die vorgelegten Schätzungen zeigen, dass die — durch die beantragte Erweiterung der Verwendung bedingte — zusätzliche Exposition vernachlässigbar ist (unter 1 % der ADI).