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Um den betroffenen Mitgliedstaaten zu günstigen Bedingungen ausreichende Finanzmittel zur Bewältigung der Folgen des COVID‐19‐Ausbruchs für ihren Arbeitsmarkt zu verschaffen, sollten die Anleihe- und Darlehenstransaktionen der Union im Rahmen des Instruments ausreichend hoch sein. Der von der Union gewährte finanzielle Beistand in Form von Darlehen sollte deshalb über die internationalen Kapitalmärkte finanziert werden.
Die wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Krise verdeutlichen, wie wichtig es ist, dass die Union im Falle wirtschaftlicher Schocks über ausreichende finanzielle…
Der COVID‐19‐Ausbruch hat die Wirtschaftssysteme der Mitgliedstaaten massiv erschüttert. Er erfordert daher kollektive Beiträge durch Mitgliedstaaten in Form…
Artikel 220 Absatz 1 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates legt fest, dass finanzieller Beistand der Union für die…
Zur Unterstützung von Maßnahmen zur Bekämpfung der Folgen der COVID-19-Pandemie könnte eine öffentliche Finanzierung durch die Emission von auf die…
Die Dringlichkeit der Hilfe ergibt sich aus dem unmittelbaren Finanzbedarf der Partner zur Ergänzung der Mittel, die über andere Instrumente der Union sowie von…
Der finanzielle Beistand erfolgt in Form eines Darlehens, das dem betreffenden Mitgliedstaat von der Union gewährt wird. Zu diesem Zweck und gemäß einem nach…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.