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Für die Zulassung der Entgiftung von bestimmten, der Ernährung von Nutztieren dienenden Fischölen und Fischmehlen sollten Anforderungen an die Versendung von Fischölen und Fischmehlen festgelegt werden, die zu hohe Rückstände aufweisen und in einem anderen Mitgliedstaat in Anlagen entgiftet werden sollen, die im Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates zugelassen sind. Deshalb sollten die Mitgliedstaaten gegebenenfalls nach einer Risikobewertung den Transport von Fischölen und Fischmehlen, aus denen Futtermittel hergestellt werden sollen und die einen zu hohen Gehalt an Dioxinen und/oder polychlorierten Biphenylen (PCBs) im Sinne der Richtlinie 2002/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates aufweisen, aus anderen Mitgliedstaaten zu Anlagen zulassen, die in ihrem Hoheitsgebiet für die Entgiftung registriert oder zugelassen sind.
Der Transport von nicht aus einem Drittland eingeführten, aus Material der Kategorie 3 gewonnenen Fischölen und Fischmehlen zur Herstellung von…
Die Verordnung (EU) 2015/786 der Kommission legt Kriterien für die Zulässigkeit von Entgiftungsverfahren fest, denen zur Tierernährung bestimmte Erzeugnisse…
In Anhang VIII der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 wird folgender Wortlaut angefügt: „Kapitel VII TRANSPORT VON FISCHÖLEN UND FISCHMEHLEN, AUS DENEN FUTTERMITTEL…
Aus Material der Kategorie 3 gewonnene Fischöle und Fischmehle, die bereits in Verkehr gebracht und bei amtlichen Kontrollen positiv auf einen zu hohen Gehalt…
Gemäß Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 sind Folgeprodukte nach wie vor derselben Kategorie zugeordnet wie die tierischen Nebenprodukte, aus…
Die Unternehmer müssen dafür sorgen, dass Dioxine und dioxinähnliche PCB in Fischöl bei der Produktion wirksam entfernt werden können. Sie müssen ferner…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.