Erwägungsgrund 1 32020R0757
Die Verordnung (EU) Nr. 142/2011 enthält Durchführungsvorschriften für die Verordnung (EG) Nr. 1069/2009, darunter auch Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit von tierischen Nebenprodukten und Folgeprodukten.
Die Verordnung (EU) Nr. 142/2011 enthält Durchführungsvorschriften für die Verordnung (EG) Nr. 1069/2009, darunter auch Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit von tierischen Nebenprodukten und Folgeprodukten.