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Bestimmte Sendungen von für die Ausfuhr in Drittländer bestimmten tierischen Nebenprodukten oder Folgeprodukten können Kontrollen unterzogen werden, die von anderen als den für tierische Nebenprodukte oder Folgeprodukte verantwortlichen Behörden in der Union durchgeführt werden. Wurde im Laufe solcher Kontrollen die ursprüngliche Plombe ersetzt, sollte die Nummer der neuen Plombe in den Begleitdokumenten angegeben werden.
alle von der Kontrollstelle oder der Kontrollbehörde verlangten Angaben, bei denen es plausibel ist, dass sie für eine ordnungsgemäße Kontrolle benötigt werden,
gegebenenfalls zur beauftragten Stelle, der diese zuständigen Behörden bestimmte Aufgaben übertragen können. Eine solche Übertragung darf nur genehmigt werden,…
zu überprüfen, ob das in dem Drittland vorhandene Kontrollsystem sicherstellen kann, dass in die Union verbrachte Sendungen von Zuchttieren und deren…
Werden tierische Nebenprodukte oder ihre Folgeprodukte über das Hoheitsgebiet eines Drittlands in einen anderen Mitgliedstaat versandt, sind dafür Sendungen zu…
Die Handelspapiere und Gesundheitsbescheinigungen, die tierische Nebenprodukte oder daraus gewonnene Produkte während des Transports begleiten, enthalten…
Die von tierischen Nebenprodukten und Folgeprodukten mit Ursprung in der Union ausgehenden Risiken für die Gesundheit von Mensch und Tier unterscheiden sich…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.