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Die oben genannte Sendung sollte in die Union eingeführt werden und zu einer Anlage oder einem Betrieb verbracht werden dürfen, die nach Artikel 24 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 für die jeweilige Kategorie und Art der tierischen Nebenprodukte und Folgeprodukte zugelassen sind, sofern die zuständige Behörde am Bestimmungsort in der Union der Annahme der Sendung zugestimmt hat.
Die betreffenden für die Sendung verantwortlichen Unternehmer haben ihre infrage stehenden Sendungen mit Tieren, Zuchtmaterial und Erzeugnissen tierischen…
Zur Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit der Rücksendungen von tierischen Nebenprodukten und Folgeprodukten sollte ihre Verbringung von der…
Die Tiergesundheits- und Hygieneanforderungen an den Eingang von tierischen Nebenprodukten und Folgeprodukten in die Union, die ihren Ursprung in der Union…
Die Verordnung (EU) Nr. 142/2011 der Kommission enthält Durchführungsmaßnahmen für die in der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 festgelegten Hygiene- und…
Gemäß dieser Verordnung sollten die Veterinärbescheinigungen, die Sendungen mit tierischen Nebenprodukten oder Folgeprodukten bei der Einfuhr in die Union,…
Die Verordnung (EU) Nr. 142/2011 der Kommission enthält Durchführungsbestimmungen für die in der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 festgelegten Hygiene- und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.