Erwägungsgrund 48 32009R1069
Die Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 enthält ausführliche Vorschriften, die als Ausnahme erlauben, Material der Kategorien 2 und 3 an Zootiere zu verfüttern. Die vorliegende Verordnung sollte entsprechende Vorschriften enthalten und die Fütterung mit bestimmtem Material der Kategorie 1 sollte gestattet sein und sie sollte die Möglichkeit vorsehen, Durchführungsvorschriften zur Begrenzung aller möglichen Risiken für die Gesundheit von Mensch und Tier festzulegen.