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Der BCBS hat 2017 die Berechnung des Risikopositionswerts für die Verschuldungsquote von zur Abrechnung anstehenden marktüblichen Käufen und Verkäufen überarbeitet, um sicherzustellen, dass die Behandlung die mit diesen Geschäften verbundene inhärente Hebelwirkung ordnungsgemäß widerspiegelt und dass mögliche Unterschiede in der Rechnungslegung die Berechnung zwischen Instituten mit vergleichbaren Positionen nicht beeinträchtigen. In der Union wurde diese Überarbeitung mit der Verordnung (EU) 2019/876 eingeführt. Diese günstigere Behandlung ist jedoch erst ab dem 28. Juni 2021 anwendbar. Da diese überarbeitete Berechnung die tatsächliche Hebelwirkung eines Geschäfts genauer widerspiegeln und gleichzeitig die Kreditvergabefähigkeit und die Verlustabsorptionsfähigkeit eines Instituts angesichts der COVID-19-Pandemie verbessern würde, sollten Institute bereits die Möglichkeit haben, die überarbeitete Berechnung vorläufig anzuwenden, bevor die mit der Verordnung (EU) 2019/876 eingeführte Bestimmung für alle Institute in der Union anwendbar wird.
Die Verordnung (EU) Nr. 575/2013 wurde durch die Verordnung (EU) 2019/876 des Europäischen Parlaments und des Rates geändert, unter anderem um den am…
Im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie haben sich Hinweise darauf ergeben, dass sich die Möglichkeit, bestimmte Risikopositionen gegenüber Zentralbanken…
Folgende Artikel werden eingefügt: Vorübergehende Behandlung von in der Währung eines anderen Mitgliedstaats begebenen Staatsschuldtiteln (1) Abweichend von…
Der BCBS-Standard zur Verschuldungsquote wurde erstmals durch die Verordnung (EU) Nr. 575/2013 in Unionsrecht umgesetzt. Gemäß Artikel 430 der Verordnung (EU)…
Teil 7 erhält folgende Fassung: „TEIL 7 VERSCHULDUNG Artikel 429 Berechnung der Verschuldungsquote Die Institute berechnen die Verschuldungsquote am…
Für viele der in der Union tätigen Institute gilt seit dem 1. Januar 2018 der IFRS 9. Um die potenziell signifikanten nachteiligen Auswirkungen der Bilanzierung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.