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Angesichts der außergewöhnlichen Umstände aufgrund der COVID 19-Pandemie wird erwartet, dass die Akteure einen Beitrag zu den Bemühungen für eine Erholung leisten. Die EBA, die Europäische Zentralbank und andere zuständige Behörden haben Empfehlungen an die Institute ausgegeben, Dividendenzahlungen und Aktienrückkäufe während der COVID-19-Pandemie auszusetzen. Um die einheitliche Anwendung dieser Empfehlungen sicherzustellen, sollten die zuständigen Behörden ihre Aufsichtsbefugnisse vollumfänglich nutzen, einschließlich ihrer Befugnisse zur Verhängung verbindlicher Ausschüttungsbeschränkungen für Institute oder gegebenenfalls Beschränkungen der variablen Vergütung gemäß der Richtlinie 2013/36/EU. Die Kommission sollte auf Grundlage der Erfahrungen mit der COVID-19-Pandemie bewerten, ob den zuständigen Behörden zusätzliche verbindliche Befugnisse gewährt werden sollten, um in außergewöhnlichen Situationen Ausschüttungsbeschränkungen zu verhängen.
Kreditinstituten wird bei der Wiederankurbelung der Konjunktur eine zentrale Rolle zukommen. Zugleich werden voraussichtlich aber auch sie die Folgen der…
Die außergewöhnlichen Umstände der COVID-19-Pandemie und die Beispiellosigkeit der damit verbundenen Herausforderungen haben Forderungen nach Sofortmaßnahmen…
Aufgrund der COVID-19-Pandemie und der daraus resultierenden und anhaltenden Notwendigkeit einer stärkeren geldpolitischen Akkommodierung, die wiederum…
Zur Unterstützung von Maßnahmen zur Bekämpfung der Folgen der COVID-19-Pandemie könnte eine öffentliche Finanzierung durch die Emission von auf die…
Den Kreditinstituten und Wertpapierfirmen (im Folgenden „Institute“) kommt bei der Unterstützung der wirtschaftlichen Erholung eine zentrale Aufgabe zu.…
Da das Instrument zeitlich auf den Umgang mit dem COVID‐19-Ausbruch begrenzt ist, sollte die Kommission alle sechs Monate beurteilen, ob die außergewöhnlichen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.