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Zur Unterstützung von Maßnahmen zur Bekämpfung der Folgen der COVID-19-Pandemie könnte eine öffentliche Finanzierung durch die Emission von auf die Landeswährung eines anderen Mitgliedstaats lautenden Staatsanleihen erforderlich sein. Um unnötige Einschränkungen für Institute, die in solche Anleihen investieren, zu vermeiden, sollten die Übergangsbestimmungen für Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten und Zentralbanken — wenn diese Risikopositionen auf die Landeswährung eines anderen Mitgliedstaats lauten — in Bezug auf die Behandlung dieser Risikopositionen nach dem Kreditrisikorahmen wiedereingeführt werden und sollten die Übergangsbestimmungen in Bezug auf die Behandlung dieser Risikopositionen nach den Obergrenzen für Großkredite verlängert werden.
Folgende Artikel werden eingefügt: Vorübergehende Behandlung von in der Währung eines anderen Mitgliedstaats begebenen Staatsschuldtiteln (1) Abweichend von…
Um den betroffenen Mitgliedstaaten zu günstigen Bedingungen ausreichende Finanzmittel zur Bewältigung der Folgen des COVID‐19‐Ausbruchs für ihren Arbeitsmarkt…
Aufgrund der COVID-19-Pandemie und der daraus resultierenden und anhaltenden Notwendigkeit einer stärkeren geldpolitischen Akkommodierung, die wiederum…
Die außergewöhnlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie zeigen sich auch hinsichtlich der extremen Volatilität der Finanzmärkte, die — in Verbindung mit…
Um die öffentlichen Haushalte mit Blick auf die Maßnahmen zur Bewältigung der durch den COVID-19-Ausbruch ausgelösten Krise zu entlasten und eine soziale,…
Im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie haben sich Hinweise darauf ergeben, dass sich die Möglichkeit, bestimmte Risikopositionen gegenüber Zentralbanken…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.