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Gemäß der Erklärung von Rom der führenden Vertreter von 27 Mitgliedstaaten und des Europäischen Rates, des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission vom 25. März 2017 sollte der Unionshaushalt ein sicheres und geschütztes Europa gewährleisten. Die Stilllegungsprogramme im Nuklearbereich haben bisher zu diesem Ziel beigetragen und können auch in Zukunft einen Beitrag leisten. Nach der Abschaltung einer kerntechnischen Anlage besteht das wichtigste Ziel in der schrittweisen Verringerung der radiologischen Risiken für die Arbeitskräfte, die Öffentlichkeit und die Umwelt in den betreffenden Mitgliedstaaten sowie in der Union insgesamt.
In der am 25. März 2017 unterzeichneten Erklärung von Rom bekräftigten die führenden Vertreter von 27 Mitgliedstaaten, der Europäische Rat, das Europäische…
In der am 25. März 2017 unterzeichneten Erklärung von Rom bekräftigten die führenden Vertreter von 27 Mitgliedstaaten ihr Bekenntnis zum Einsatz für ein…
Die Europäische Atomgemeinschaft („Euratom“) und ihre Mitgliedstaaten haben sich verpflichtet, die Sicherheit kerntechnischer Anlagen und die sichere Entsorgung…
Im Weißbuch der Europäischen Kommission vom 1. März 2017 über die Zukunft Europas‚ in der Erklärung von Rom der Staats- und Regierungschefs von 27…
Die Richtlinie 2009/71/Euratom des Rates vom 25. Juni 2009 über einen Gemeinschaftsrahmen für die nukleare Sicherheit kerntechnischer Anlagen erlegt den…
In der Erklärung von Rom vom 25. März 2017 verpflichteten sich die führenden Vertreter der 27 Mitgliedstaaten und des Europäischen Rates, des Europäischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.