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Die Gemeinsame Forschungsstelle (Joint Research Centre, im Folgenden „JRC“) der Europäischen Kommission wurde gemäß Artikel 8 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (im Folgenden „Euratom-Vertrag“) eingerichtet. Im Einklang mit diesem Artikel wurden im Zeitraum 1960-1962 Standortabkommen zwischen der Gemeinschaft, Deutschland, Belgien, Italien und den Niederlanden geschlossen. Im Fall von Italien und den Niederlanden wurden nationale kerntechnische Anlagen auf die Gemeinschaft übertragen. An den vier Standorten wurden Infrastrukturen für die kerntechnische Forschung einschließlich neuer Anlagen errichtet. Einige dieser Anlagen werden auch heute noch genutzt, während andere teilweise vor mehr als 20 Jahren abgeschaltet wurden und heute überwiegend veraltet sind.
der Durchführung der Stilllegung der kerntechnischen Anlagen der Kommission und der Entsorgung der radioaktiven Abfälle an den Standorten der Gemeinsamen…
Nach Artikel 8 des Euratom-Vertrags und gemäß Artikel 7 der Richtlinie 2011/70/Euratom hat die JRC als Genehmigungsinhaber ihre Altlasten zu bewältigen und ihre…
Der mit dem Beschluss 96/282/Euratom der Kommission eingesetzte Verwaltungsrat der Gemeinsamen Forschungsstelle (JRC) wurde zum wissenschaftlichen und…
Die Europäische Atomgemeinschaft und die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (nachstehend „Gemeinschaften“ genannt) haben am 21. Dezember 1992 als eine…
Das Programm sollte auch die Gewinnung von Erkenntnissen und den Austausch von Erfahrungen umfassen. Erkenntnisse und Erfahrungen, die im Rahmen des Programms…
Gemäß dem Beschluss (EU) 2015/1989 des Rates wurde das Übereinkommen zur Weiterführung des Internationalen Wissenschafts- und Technologiezentrums zwischen der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.