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Die vorzeitige Abschaltung zusammen mit der anschließenden Stilllegung des Kernkraftwerks Ignalina mit seinen beiden aus den Zeiten der ehemaligen Sowjetunion stammenden 1 500-MW-Reaktoren vom Typ RBMK war ein beispielloser Vorgang und stellte für Litauen eine außergewöhnliche finanzielle Belastung dar, die in keinem Verhältnis zur Größe und Wirtschaftskraft des Landes steht. In Protokoll Nr. 4 ist vorgesehen, dass die Finanzhilfe der Union für Litauen für die Stilllegungsarbeiten und zur Bewältigung der Folgen der Abschaltung und Stilllegung des Kernkraftwerks Ignalina ohne Unterbrechung fortzusetzen und über das Jahr 2006 hinaus für die Laufzeit der folgenden Finanziellen Vorausschau zu verlängern ist.
Mit dieser Verordnung wird das Hilfsprogramm für die Stilllegung des Kernkraftwerks Ignalina in Litauen (im Folgenden „Programm“) für den Zeitraum vom 1. Januar…
Das allgemeine Ziel des Programms besteht darin, Litauen bei der Stilllegung des Kernkraftwerks Ignalina zu unterstützen, wobei der Schwerpunkt auf die…
Mit der vorliegenden Verordnung wird für die gesamte Laufzeit des Hilfsprogramms für die Stilllegung des Kernkraftwerks Ignalina in Litauen (im Folgenden…
Gemäß dem der Akte über die Bedingungen des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik…
Detaillierte Beschreibung der Ziele des Programms 1. Das allgemeine Ziel des Programms besteht darin, Litauen bei der Stilllegung des Kernkraftwerks Ignalina zu…
Aufgrund der besonderen Regelungen im Zusammenhang mit dem Beitritt Litauens, der Slowakei und Bulgariens zur Europäischen Union — hier wurden einige…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.