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Mit der vorliegenden Verordnung sollten zwei weitere Interreg-spezifische Ziele hinzugefügt werden: als erstes Ziel die Förderung, der Stärkung der institutionellen Kapazitäten, den Ausbau der rechtlichen und administrativen Zusammenarbeit, insbesondere im Zusammenhang mit der Umsetzung der Mitteilung über Grenzregionen, die Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen Bürgern und Institutionen sowie die Ausarbeitung und Koordinierung von makroregionalen Strategien und Meeresbeckenstrategien und den Aufbau von gegenseitigem Vertrauen, insbesondere durch Förderung von Zusammenarbeit zwischen Bürgern, sowie als zweites Ziel die Auseinandersetzung mit Fragen der Zusammenarbeit in den Bereichen Sicherheit, innere Sicherheit, Grenzmanagement und Migration.
Verbesserung der Effizienz der öffentlichen Verwaltungsstellen durch Förderung ihrer Zusammenarbeit auf den Gebieten Recht und Verwaltung sowie der…
des Austauschs von Erfahrungen, innovativer Ansätze sowie des Aufbaus von Kapazitäten unter Ausrichtung auf die in Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU)…
Zur Förderung und Stärkung von Kooperationsmaßnahmen innerhalb der Programme des Ziels „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum“ ist es erforderlich, die…
Diese Verordnung enthält Bestimmungen für das Ziel „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ (Interreg) mit Blick auf die Förderung der Zusammenarbeit zwischen…
Auf der Grundlage der Erfahrungen mit den Interreg-Programmen der interregionalen Zusammenarbeit sollte der Aktionsbereich „Interregionale Zusammenarbeit“ durch…
eine Begründung für die Auswahl der politischen und Interreg-spezifischen Ziele, der entsprechenden Prioritäten, der spezifischen Ziele oder Maßnahmen im Rahmen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.