Erwägungsgrund 4 32021R0240
Mit der Verordnung (EU) 2017/825 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde das zum Zeitpunkt seiner Einrichtung mit 142800000 EUR ausgestattete Programm zur Unterstützung von Strukturreformen für den Zeitraum 2017 bis 2020 aufgelegt. Das Programm zur Unterstützung von Strukturreformen war darauf ausgelegt, die Fähigkeit der Mitgliedstaaten zur Ausarbeitung und Durchführung wachstumsfördernder Verwaltungs- und Strukturreformen zu verbessern, indem beispielsweise Hilfestellung bei der effizienten und wirksamen Verwendung der Unionsfonds geleistet wird. Im Rahmen des Programms zur Unterstützung von Strukturreformen leistet die Kommission auf Antrag eines Mitgliedstaats technische Unterstützung und kann dabei in einer Vielzahl von Politikfeldern tätig werden. Die vorliegende Verordnung wurde unter Einbeziehung entsprechender Anpassungen als Fortsetzung des genannten Programms konzipiert, das von den Mitgliedstaaten positiv aufgenommen wurde.