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Der Aktionsbereich „grenzübergreifende Zusammenarbeit“ sollte auf die Bewältigung von gemeinsamen Herausforderungen abzielen, die gemeinsam in den Grenzregionen ermittelt wurden; zudem sollte er darauf abstellen, das ungenutzte Wachstumspotenzial in Grenzregionen auszuschöpfen, worauf auch in der Mitteilung der Kommission vom 20. September 2017 mit dem Titel "Stärkung von Wachstum und Zusammenhalt in den EU-Grenzregionen" (im Folgenden „Mitteilung über Grenzregionen“) hingewiesen wurde. Infolgedessen sollten als Programmgebiete für die grenzübergreifende Zusammenarbeit diejenigen an der Grenze liegenden oder durch höchstens 150 km vom Meer getrennten Regionen und Gebiete ausgewiesen werden, in denen grenzübergreifende Interaktion effektiv stattfinden kann oder funktionale Gebiete ermittelt werden können, unbeschadet etwaiger Anpassungen zur Sicherstellung der Kohärenz und Kontinuität der Kooperationsprogrammgebiete.
„grenzübergreifende Zusammenarbeit“ die Zusammenarbeit zwischen einem oder mehreren Mitgliedstaaten und einem oder mehreren Drittländern und Gebieten an den…
Die grenzübergreifende Zusammenarbeit sollte Regionen an Land- und Seegrenzen unterstützen. Auf der Grundlage der Erfahrungen aus vorangegangenen…
Der Aktionsbereich „grenzübergreifende Zusammenarbeit“ sollte auch die Zusammenarbeit zwischen einem oder mehreren Mitgliedstaaten bzw. ihren Regionen und einem…
Der Aktionsbereich „transnationale Zusammenarbeit“ sollte unter uneingeschränkter Achtung des Subsidiaritätsprinzips darauf abzielen, die Zusammenarbeit durch…
Zur Förderung und Stärkung von Kooperationsmaßnahmen innerhalb der Programme des Ziels „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum“ ist es erforderlich, die…
Die grenzübergreifende Zusammenarbeit sollte auf die Bewältigung von gemeinsamen Herausforderungen abzielen, die gemeinsam in den Grenzregionen ermittelt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.