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Die Kommission unterrichtet den Mitgliedstaat auf Grundlage der ihr bis zum 31. Januar zugegangenen Informationen über den Betrag, der gemäß diesen Informationen von einer Aufhebung der Mittelbindung betroffen ist.
Der Mitgliedstaat verfügt über zwei Monate, um sich mit dem Betrag, für den die Mittelbindung aufgehoben werden soll, einverstanden zu erklären oder seine Anmerkungen vorzubringen.
Bis zum 30. Juni übermittelt der Mitgliedstaat der Kommission einen geänderten Finanzierungsplan, aus dem für das in Rede stehende Kalenderjahr der gekürzte Betrag der Unterstützung für eine oder mehrere Prioritäten des Programms hervorgehen. Für Programme, die aus mehr als einem Fonds unterstützt werden, wird der Betrag der Unterstützung anteilig nach Fonds gekürzt, proportional zu den von der Aufhebung betroffenen Beträgen, die im betreffenden Kalenderjahr nicht verwendet wurden. Wird ein derartiger Plan nicht vorgelegt, so ändert die Kommission den Finanzierungsplan, indem sie den Beitrag aus den Fonds für das betreffende Kalenderjahr kürzt. Diese Kürzung wird jeder Priorität proportional zu den von der Aufhebung betroffenen Beträgen zugewiesen, die im betreffenden Kalenderjahr nicht verwendet wurden.
Bis spätestens 31. Oktober ändert die Kommission den Beschluss zur Genehmigung des Programms.
Auf der Grundlage der ihr bis zum 31. Januar zugegangenen Informationen unterrichtet die Kommission den Mitgliedstaat und die Verwaltungsbehörde über den…
Auf der Grundlage der ihr bis zum 31. Januar zugegangenen Informationen unterrichtet die Kommission den Mitgliedstaat und die Verwaltungsbehörde über den…
Der Mitgliedstaat übermittelt der Kommission die Informationen gemäß Absatz 1 bis zum 31. Januar, damit der Betrag zum Ende des Vorjahrs geltend gemacht werden…
Auf der Grundlage der ihr am 31. Januar vorliegenden Informationen unterrichtet die Kommission die zuständige Behörde über den Betrag, der gemäß ihren…
Für alle nationalen Programme gilt ein Verfahren zur Aufhebung der Mittelbindung, dem zufolge die Mittelbindung für Beträge aufgehoben wird, die bis zum 15.…
„(1) Für alle nationalen Programme gilt ein Verfahren zur Aufhebung der Mittelbindung, dem zufolge die Mittelbindung für Beträge aufgehoben wird, die bis zum…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.