Erwägungsgrund 61 32014R0223
Um die zügige Annahme der in dieser Verordnung vorgesehenen delegierten Rechtsakte zu ermöglichen, sollte sie am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten —
Um die zügige Annahme der in dieser Verordnung vorgesehenen delegierten Rechtsakte zu ermöglichen, sollte sie am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten —