Erwägungsgrund 88 32013R1303
Im Interesse einer stärkeren Ergebnisorientierung sollten zusätzliche Bestimmungen für die Planung, die Verwaltung, die Begleitung und die Kontrolle von aus den Fonds geförderten operationellen Programmen festgelegt werden. Insbesondere sind detaillierte Anforderungen an den Inhalt der operationellen Programme festzulegen. Dies dürfte die Präsentation einer kohärenten Interventionslogik erleichtern, um den ermittelten Entwicklungsbedarf zu decken, einen Rahmen für die Leistungsbewertung vorzugeben und den wirksamen und effizienten Einsatz der Fonds zu unterstützen. Als allgemeines Prinzip sollte eine Prioritätsachse ein thematisches Ziel, einen Fonds und eine Regionenkategorie abdecken. Gegebenenfalls sollte eine Prioritätsachse zur Steigerung der Effektivität bei einer thematisch kohärenten integrierten Herangehensweise mehr als eine Regionenkategorie betreffen und eine oder mehrere ergänzende Investitionsprioritäten aus dem EFRE, ESF und dem Kohäsionsfonds unter einem oder mehreren thematischen Zielen kombinieren können.