Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik
Zur wirksamen Bewältigung der Herausforderungen bei der Entwicklung in ländlichen Gebieten sollte die koordinierte Unterstützung aus den Fonds und dem ELER erleichtert werden. Die Mitgliedstaaten und Regionen sollten sicherstellen, dass sich die aus den Fonds und dem ELER geförderten Interventionen ergänzen und koordiniert durchgeführt werden, um Synergien zu schaffen und so die Verwaltungskosten und den Verwaltungsaufwand für die verwaltenden Stellen und Begünstigten zu reduzieren.
Erwägungsgrund 31 32021R1060Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen