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Auf Initiative eines Mitgliedstaats können aus dem ELER Maßnahmen unterstützt werden, die für die wirksame Verwaltung und Umsetzung der Unterstützung im Zusammenhang mit dem GAP-Strategieplan erforderlich sind, einschließlich der Einrichtung und des Betriebs der nationalen GAP-Netze gemäß Artikel 126 Absatz 1. Die Maßnahmen nach diesem Absatz können auch vorherige Programmplanungszeiträume und nachfolgende GAP-Strategieplanungszeiträume betreffen.
Maßnahmen der Behörde des federführenden Fonds gemäß Artikel 31 Absätze 4, 5 und 6 der Verordnung (EU) 2021/1060 können ebenfalls unterstützt werden, sofern LEADER aus dem ELER Unterstützung gewährt wird.
Bescheinigende Stellen im Sinne von Artikel 12 der Verordnung (EU) 2021/2116 werden nicht über technische Hilfe auf Initiative der Mitgliedstaaten finanziert.
Der ELER sollte auf Initiative der Kommission Maßnahmen im Zusammenhang mit der Wahrnehmung der in Artikel 7 der Verordnung (EU) 2021/2116 genannten Aufgaben…
Im Rahmen der spezifischen Verordnungen können auf Initiative eines Mitgliedstaats für jedes nationale Programm Maßnahmen im Hinblick auf die Vorbereitung, die…
Gemäß Artikel 35 der Verordnung (EU) 2021/1060 können aus dem Fonds Maßnahmen der technischen Hilfe auf Initiative oder im Auftrag der Kommission gefördert und…
Auf Initiative der Kommission können aus den Fonds Vorbereitung, Begleitung, Kontrolle, Prüfung, Evaluierung, Kommunikation — einschließlich institutioneller…
Gemäß Artikel 35 der Verordnung (EU) 2021/1060 können aus dem Fonds Maßnahmen der technischen Hilfe auf Initiative oder im Auftrag der Kommission gefördert und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.