Erwägungsgrund 35 32013R1303
Mit den aus den ESI-Fonds unterstützten Finanzinstrumenten sollte auf wirtschaftliche Weise besonderen Markterfordernissen genügt werden, wobei die Ziele der Programme zu berücksichtigen sind; eine private Finanzierung sollte hierdurch nicht verdrängt werden. Die Entscheidung, Unterstützungsmaßnahmen über Finanzinstrumente abzuwickeln, sollte sich daher auf eine Ex-ante-Bewertung, in der Marktschwächen oder suboptimale Investitionssituationen nachgewiesen wurden, sowie auf die geschätzte Höhe und den geschätzten Umfang der öffentlichen Investitionsanforderungen stützen. Die wesentlichen Elemente der Ex-ante-Bewertungen sollten in dieser Verordnung eindeutig bestimmt werden. In Anbetracht der Ausführlichkeit der Ex-ante-Bewertung sollte dafür gesorgt werden, dass die Ex-ante-Bewertung stufenweise durchgeführt werden kann und ferner die Ex-ante-Bewertung während der Durchführung überprüft und aktualisiert werden kann.