Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik
Zur Förderung eines wirksamen Einsatzes der Fonds sollte die Unterstützung durch die EIB auf Anforderung allen Mitgliedstaaten zur Verfügung stehen. Eine derartige Unterstützung könnte Kapazitätsaufbau, Unterstützung der Projektfindung, -vorbereitung und -durchführung sowie Beratung zu Finanzinstrumenten und Investitionsplattformen umfassen.
Erwägungsgrund 57 32021R1060Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen