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Der Grundsatz der Partnerschaft ist ein zentrales Merkmal beim Einsatz der Fonds, baut auf dem Ansatz der Steuerung auf mehreren Ebenen auf und stellt die Einbindung regionaler, lokaler, städtischer und sonstiger Behörden, der Zivilgesellschaft, der Wirtschafts- und Sozialpartner und gegebenenfalls der Forschungseinrichtungen und Hochschulen sicher. Im Sinne der Kontinuität bei der Organisation von Partnerschaften sollte der mit der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 240/2014 der Kommission eingerichtete Europäische Verhaltenskodex für Partnerschaften im Rahmen von Partnerschaftsvereinbarungen und Programmen, die aus den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds gefördert werden (im Folgenden „Europäischer Verhaltenskodex für Partnerschaften“), weiterhin für die Fonds gelten.
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 149 einen delegierten Rechtsakt zu erlassen, um einen Europäischen Verhaltenskodex für…
Die Zusammenarbeit zwischen der Union und den Mitgliedstaaten einerseits und den Partnerländern andererseits stützt sich bei allen Durchführungsmodalitäten auf…
Der Grundsatz der Partnerschaft ist ein zentrales Merkmal beim Einsatz des EFRE und des Kohäsionsfonds, baut auf dem Ansatz der Steuerung auf mehreren Ebenen…
Die Organisation und Umsetzung der Partnerschaft erfolgt im Einklang mit dem mit der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 240/2014 eingerichteten Europäischen…
Was seine Verwaltung und Handhabung anbelangt, so sollte der Fonds Bestandteil eines kohärenten Rahmens sein, der durch diese Verordnung und die Verordnung (EU)…
Im Rahmen der im Stabilitäts- und Wachstumspakt vorgesehenen einschlägigen Regeln können die Mitgliedstaaten, wie im Europäischen Verhaltenskodex für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.