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Ein Mitgliedstaat sollte die Möglichkeit haben, auf eigene Initiative eine Koordinierungsstelle zu bestimmen, die für die Kommission als Ansprechpartner fungiert, ihr Informationen bereitstellt und die Tätigkeiten der Programmbehörden in diesem Mitgliedstaat koordiniert.
Die Mitgliedstaaten können auf eigene Initiative eine Koordinierungsstelle benennen, deren Aufgabe es ist, für die Kommission als Ansprechpartner zu fungieren…
Der Mitgliedstaat kann auf eigene Initiative eine Koordinierungsstelle einrichten, die für die Kommission als Ansprechpartner fungiert und sie informiert und…
Jeder Mitgliedstaat benennt einen nationalen Ansprechpartner, der als Anlaufstelle für den Austausch von Informationen zwischen der Kommission und den…
Zu demselben Zweck muss es in jedem Mitgliedstaat eine oder mehrere Kontaktstellen geben, die in der Lage sind, die ihnen zugewiesenen Aufgaben wahrzunehmen.…
Um die benutzerfreundliche Zugänglichkeit zu erhöhen und Antragstellern, Akteuren sowie Empfängern unparteiische Beratung, praktische Informationen und…
Das Recht der Mitgliedstaaten, darüber zu entscheiden, wer die Rolle des nationalen Koordinators übernehmen sollte, sollte von dieser Verordnung unberührt sein.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.