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Um ein angemessenes Verhältnis zwischen dem wirksamen und effizienten Einsatz der Fonds und den damit verbundenen Verwaltungskosten und dem Verwaltungsaufwand zu gewährleisten, sollten Häufigkeit, Umfang und Inhalt der Verwaltungsüberprüfungen auf einer Risikobewertung basieren, die Faktoren wie Anzahl, Art, Umfang und Inhalt der durchgeführten Vorhaben, die Begünstigten sowie das Ausmaß der bereits in früheren Verwaltungsüberprüfungen und Prüfungen festgestellten Risiken berücksichtigen. Die Verwaltungsüberprüfungen sollten in einem angemessenen Verhältnis zu den Risiken stehen, die sich aus dieser Risikobewertung ergeben, und die Prüfungen sollten in einem angemessenen Verhältnis zum Ausmaß des Risikos für den Unionshaushalt stehen.
Um den Verwaltungsaufwand für Begünstigte zu verringern und die Verwaltungskosten zu senken sowie um die doppelte Prüfung und Verwaltungsüberprüfung derselben…
Die regelmäßige Bewertung, Überwachung und Überprüfung der Grundsätze für das Risikomanagement durch die Verwaltungsgesellschaft stellt ebenfalls ein Kriterium…
Die in Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe a genannten Verwaltungsüberprüfungen sind risikobasiert und den vorab schriftlich festgestellten Risiken angemessen.…
Um den Anforderungen der Haushaltsordnung hinsichtlich der Berücksichtigung bereits vorliegender Prüfungen nachzukommen und das Risiko von Überschneidungen…
Die Häufigkeit, mit der Vorhaben einer Prüfung unterzogen werden, sollte in einem angemessenen Verhältnis zu den aus dem Fonds stammenden Unionsmitteln stehen.…
Nach der Richtlinie 2009/65/EG müssen Kriterien für die Bewertung der Angemessenheit des Risikomanagement-Prozesses einer Verwaltungsgesellschaft festgelegt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.