Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Prüfbehörde sollte Prüfungen vornehmen und sicherstellen, dass der der Kommission vorgelegte Bestätigungsvermerk verlässlich ist. Dieser Bestätigungsvermerk sollte der Kommission Gewähr zu drei Punkten bieten: dass die geltend gemachten Ausgaben recht- und ordnungsgemäß sind, dass die Verwaltungs- und Kontrollsysteme in effektiver Weise funktionieren und dass die Rechnungslegung vollständig, genau und sachlich richtig ist. Eine Prüfung, bei der ein unabhängiger Prüfer die Jahresabschlüsse und Berichte, die die Verwendung des Unionsbeitrags zum Gegenstand haben, nach international anerkannten Prüfungsstandards geprüft hat und die hinreichende Gewähr bietet, sollte die Grundlage für die Feststellung der allgemeinen Zuverlässigkeit bilden, die die Prüfbehörde gegenüber der Kommission gewährleistet, sofern die Unabhängigkeit und Befähigung des Prüfers im Einklang mit Artikel 127 der Haushaltsordnung ausreichend belegt sind.
Die unabhängige Prüfstelle stellt einen Bestätigungsvermerk über die jährliche Verwaltungserklärung nach Artikel 155 Absatz 1 der Haushaltsordnung aus. Er…
Die unabhängige Prüfstelle stellt einen Bestätigungsvermerk über die jährliche Verwaltungserklärung gemäß Artikel 155 Absatz 1 Buchstabe c der Haushaltsordnung…
Die Ergebnisse der Prüfungen der Verwendung des Unionsbeitrags, die von Personen oder Stellen — einschließlich nicht von Organen, Einrichtungen oder sonstigen…
Um den gemäß Artikel 59 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 erteilten Bestätigungsvermerk zu untermauern, sorgt die Prüfbehörde dafür, dass die…
Um den Anforderungen der Haushaltsordnung hinsichtlich der Berücksichtigung bereits vorliegender Prüfungen nachzukommen und das Risiko von Überschneidungen…
Prüfungen bezüglich der Verwendung des Beitrags der Union durch Personen oder Stellen, einschließlich solcher, die von anderen als den Organen oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.