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Wird eine Frist für die Maßnahmen, die die Kommission in Bezug auf den Mitgliedstaat ergreifen soll, festgelegt, so sollte die Kommission alle notwendigen Informationen und Unterlagen rechtzeitig und effizient berücksichtigen. Sind Einreichungen des Mitgliedstaats in jeglicher Form im Rahmen dieser Verordnung unvollständig oder entsprechen sie nicht den Anforderungen dieser Verordnung oder der fondsspezifischen Verordnungen, sodass die Kommission nicht vollumfassend informiert Maßnahmen ergreifen kann, so sollte diese Frist ausgesetzt werden, bis die Mitgliedstaaten die regulatorischen Anforderungen erfüllen. Da es der Kommission verwehrt ist, Zahlungen für in die Zahlungsanträge aufgenommenen Ausgaben zu leisten, die den Begünstigten entstanden sind und für die Durchführung der Vorhaben im Zusammenhang mit den spezifischen Zielen, für die die grundlegenden Voraussetzungen nicht erfüllt sind, getätigt wurden, sollte die Frist für die Zahlungen, die die Kommission leisten soll, im Fall dieser Ausgaben nicht gelten.
Wird eine Frist für eine Maßnahme der Kommission gesetzt, so beginnt diese Frist, wenn der Mitgliedstaat alle Informationen gemäß den Anforderungen, die im…
Es sollte klargestellt werden, dass die Kommission die Möglichkeit haben sollte, von den Mitgliedstaaten oder den Auftraggebern zu verlangen, Informationen…
Ergreift ein Mitgliedstaat innerhalb der in den Absätzen 3 und 4 genannten Fristen keine wirksamen Maßnahmen als Reaktion auf eine gemäß Absatz 1 gestellte…
Bei der Setzung von Fristen für den betreffenden Mitgliedstaat gemäß dieser Verordnung sollte die Kommission insbesondere dem Umfang der bereitgestellten und…
Zusätzlich zu der Möglichkeit der Unterbrechung der Zahlungsfrist und zur Vermeidung des offensichtlichen Risikos unberechtigter Ausgaben sollte die Kommission…
Um den in der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 dargelegten spezifischen Bedingungen der GFP zu genügen und zur Einhaltung der GFP-Vorschriften beizutragen, sollten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.