Erwägungsgrund 6 32021R1068
Da die Verlängerung der Übergangsbestimmungen keine Auswirkungen auf die Umwelt haben wird, weil die betreffenden Übergangsmotoren bereits hergestellt wurden, sollte der entsprechende Zeitraum um sechs Monate in Bezug auf die Herstellung der mit diesen Motoren ausgestatteten Maschinen, bzw. um neun Monate in Bezug auf das Inverkehrbringen der mit diesen Motoren ausgestatteten Maschinen verlängert werden.