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Da die Verlängerung der Übergangsbestimmungen keine Auswirkungen auf die Umwelt haben wird, weil die betreffenden Übergangsmotoren bereits hergestellt wurden, sollte der entsprechende Zeitraum um sechs Monate in Bezug auf die Herstellung der mit diesen Motoren ausgestatteten Maschinen, bzw. um neun Monate in Bezug auf das Inverkehrbringen der mit diesen Motoren ausgestatteten Maschinen verlängert werden.
Da die Verlängerung der Übergangsbestimmungen keine Auswirkungen auf die Umwelt haben wird, zumal die betreffenden Übergangsmotoren bereits hergestellt wurden…
Das Inverkehrbringen von Übergangsmotoren gilt für einen Zeitraum von
In Absatz 5 wird folgender Unterabsatz angefügt: „Für Motoren aller Unterklassen, für die der in Anhang III festgelegte Zeitpunkt für das Inverkehrbringen von…
Um das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts zu gewährleisten, Rechtssicherheit zu schaffen und potenzielle Marktstörungen zu vermeiden, ist es unter den…
Da der durch die in der Verordnung (EU) 2016/1628 für bestimmte Motorenunterklassen festgelegte Übergangszeitraum am 31. Dezember 2021 auslaufen soll und den…
folgender Unterabsatz wird angefügt: „Für Motoren aller Unterklassen, für die der in Anhang III festgelegte Zeitpunkt für das Inverkehrbringen von Motoren der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.