Erwägungsgrund 1 32021R1116
Das partnerschaftliche Fischereiabkommen zwischen der Gabunischen Republik und der Europäischen Gemeinschaft (im Folgenden „Abkommen“), das mit der Verordnung (EG) Nr. 450/2007 der Rates angenommen wurde, ist am 11. Juni 2007 in Kraft getreten. Das Protokoll zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und der Gabunischen Republik, das am 24. Juli 2013 unterzeichnet wurde (im Folgenden „Protokoll von 2013“), lief am 23. Juli 2016 aus.