Erwägungsgrund 5 32021R1116
Die in dem Protokoll vorgesehenen Fangmöglichkeiten sind für die gesamte Anwendungsdauer des Protokolls auf die Mitgliedstaaten aufzuteilen.
Die in dem Protokoll vorgesehenen Fangmöglichkeiten sind für die gesamte Anwendungsdauer des Protokolls auf die Mitgliedstaaten aufzuteilen.