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Der Abgleich der im VIS gespeicherten Daten mit Daten in anderen Informationssystemen sollte automatisiert werden. Ergibt ein solcher Abgleich eine Übereinstimmung, einen sogenannten Treffer, mit einzelnen personenbezogenen Daten oder einer Kombination dieser Daten in einem Antrag und den Daten in einem Dossier, einem Datensatz oder einer Ausschreibung in den anderen Informationssystemen oder mit personenbezogenen Daten in der ETIAS-Überwachungsliste, so sollte der Antrag manuell von einem Sachbearbeiter der zuständigen Behörde geprüft werden. Die Beurteilung der Treffer durch die zuständige Behörde sollte bei der Entscheidung, ob ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt, ein Visum für einen längerfristigen Aufenthalt oder ein Aufenthaltstitel erteilt wird oder nicht, berücksichtigt werden.
gemäß Artikel 22 in Fällen, in denen die automatisierte Antragsbearbeitung einen Treffer ergeben hat, zu überprüfen, ob die personenbezogenen Daten des…
Der Abgleich der im VIS gespeicherten Daten mit Daten, die in anderen Informationssystemen und Datenbanken gespeichert sind, sollte automatisiert werden. Ergibt…
Der Abgleich sollte im Rahmen eines automatisierten Verfahrens erfolgen. Ergibt ein solcher Abgleich eine Übereinstimmung (einen „Treffer“) zwischen…
Da das VIS Teil des gemeinsamen Rahmens für die Interoperabilität sein wird, ist es erforderlich, dass die Entwicklung neuer Merkmale und Verfahren vollständig…
die Treffer, die bei den automatisierten Abfragen durch das VIS gemäß den Artikeln 9a und 22b der Verordnung (EG) Nr. 767/2008 ausgelöst werden, die Daten, die…
ETIAS sollte außerdem einen Beitrag zur Verwirklichung der Ziele des Schengener Informationssystems (SIS) im Zusammenhang mit den Ausschreibungen von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.