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Die personenbezogenen Daten, die der Antragsteller, der ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt beantragt, zur Verfügung gestellt hat, sollten im VIS verarbeitet werden, um zu bewerten, ob von der Einreise des Antragstellers in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten eine Gefahr für die öffentliche Ordnung, die innere Sicherheit oder die öffentliche Gesundheit ausgehen könnte, und um das Risiko einer irregulären Migration dieser Person zu bewerten. Bei Antragstellern, die ein Visum für einen längerfristigen Aufenthalt oder einen Aufenthaltstitel beantragen, sollten sich solche Bewertungen darauf beschränken, ob der Drittstaatsangehörige eine Gefahr für die öffentliche Ordnung, die innere Sicherheit oder die öffentliche Gesundheit darstellen könnte.
zur Unterstützung des Ziels des VIS, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 767/2008 zu prüfen, ob der Antragsteller, der ein Visum, ein Visum für den längerfristigen…
Es sollte sichergestellt werden, dass bei Antragstellern, die ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt beantragen, oder bei Drittstaatsangehörigen, die ein…
Zum Schutz personenbezogener Daten und um die Möglichkeit systematischer Suchen durch Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungsbehörden auszuschließen, sollten…
Es sollte auch möglich sein, personenbezogene Daten, die die Mitgliedstaaten nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 767/2008 erhalten haben, in Fällen von…
Zur Unterstützung des VIS-Ziels, zu prüfen, ob ein Antragsteller, der ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt, ein Visum für den längerfristigen Aufenthalt…
Jede Verarbeitung von VIS-Daten über Visa für einen längerfristigen Aufenthalt und Aufenthaltstitel sollte in einem angemessenen Verhältnis zu den verfolgten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.