Verordnung (EU) 2019/816 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 zur Einrichtung eines zentralisierten Systems für die Ermittlung der Mitgliedstaaten, in denen Informationen zu Verurteilungen von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen (ECRIS-TCN) vorliegen, zur Ergänzung des Europäischen Strafregisterinformationssystems und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1726
Hierzu ist es nötig, dass Informationen zu Verurteilungen, die in den Mitgliedstaaten erfolgt sind, auch außerhalb des Urteilsmitgliedstaats herangezogen werden können, und zwar zur Berücksichtigung in neuen Strafverfahren, wie das im Rahmenbeschluss 2008/675/JI des Rates vorgesehen ist, sowie zur Verhütung neuer Straftaten.
Erwägungsgrund 2 32019R0816Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen