Art. 32 Buchst. c 32021R1139Wissen über die Meere
die Datenqualität und die gemeinsame Nutzung von Daten über das europäische Meeresbeobachtungs- und Meeresdatennetzwerk (EMODnet) zu verbessern.
Erwägungsgrund 45 32021R1139Aus dem EMFAF sollte im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung die Stärkung einer nachhaltigen Bewirtschaftung der Meere und Ozeane durch die Erhebung,…
Art. 2 Abs. 2 Nr. 3 32021R1139Begriffsbestimmungen
„Europäisches Meeresbeobachtungs- und Meeresdatennetzwerk“ oder „EMODnet“ eine Partnerschaft, die Meeresdaten und Metadaten zusammenfasst, um diese…
Art. 3 32021R1139Prioritäten
Der EMFAF trägt zur Durchführung der GFP und der Meerespolitik der Union bei. Mit ihm werden die folgenden Prioritäten verfolgt: Die Unterstützung im Rahmen des…
Erwägungsgrund 49 32021R1139Maßnahmen zur Förderung der internationalen Meerespolitik im Rahmen des EMFAF zielen darauf ab, den übergreifenden Rahmen internationaler und regionaler…