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Um einen Beitrag zur Verwirklichung des politischen Ziels des Fonds zu leisten, sollten die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass ihre Programme den spezifischen Zielen des Fonds Rechnung tragen, dass die gewählten Prioritäten gemäß den in Anhang II genannten Durchführungsmaßnahmen stehen und dass die Mittel so zwischen den einzelnen Zielen aufgeteilt werden, dass das allgemeine politische Ziel erreicht werden kann. Zu diesem Zweck sollten die Mitgliedstaaten grundsätzlich eine Mindestzuweisung für die Stärkung und Weiterentwicklung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, für die Stärkung und Weiterentwicklung der legalen Migration in die Mitgliedstaaten entsprechend ihrer wirtschaftlichen und sozialen Bedürfnisse sowie für die Förderung und Unterstützung der wirksamen Integration und sozialen Inklusion von Drittstaatsangehörigen sicherstellen.
Das politische Ziel des Fonds besteht darin, — nach Maßgabe des einschlägigen Besitzstands der Union und unter uneingeschränkter Achtung der internationalen…
Um einen Beitrag zur Verwirklichung des politischen Ziels des Fonds zu leisten, sollten die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass die Prioritäten ihrer Programme…
Um einen Beitrag zur Verwirklichung des allgemeinen Ziels des Fonds zu leisten, sollten die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass ihre nationalen Programme den…
Mit dem Ziel einer gemeinsamen nachhaltigen Asyl- und Einwanderungspolitik der Union und um die Anstrengungen im Interesse eines umfassenden Konzepts zur…
Der Fonds sollte zur Solidarität und zur gerechten Aufteilung der Verantwortung unter den Mitgliedstaaten und zu einer wirksamen Steuerung der Migrationsströme…
Aus dem Fonds sollten die Anstrengungen der Mitgliedstaaten und der Union zur vollständigen Umsetzung und Weiterentwicklung des Gemeinsamen Europäischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.