Erwägungsgrund 3 32021R1147
Der Europäische Rat bekräftigte in seinen Schlussfolgerungen vom 19. Oktober 2017 die Notwendigkeit eines umfassenden, pragmatischen und entschiedenen Konzepts zur Migrationssteuerung, mit dem die Kontrolle an den Außengrenzen gewährleistet und die irregulären Einreisen und die Todesfälle auf See verringert werden. Dieser Ansatz sollte auf dem flexiblen und koordinierten Einsatz aller verfügbaren Instrumente der EU und der Mitgliedstaaten beruhen. Der Europäische Rat forderte zudem, deutlich verstärkte Rückführungen durch Maßnahmen sowohl auf Unions-Ebene als auch auf Ebene der Mitgliedstaaten, etwa wirksame Rückübernahmeabkommen und -vereinbarungen, zu gewährleisten.